Sehr geehrter Kunde: Wir wenden uns an Sie, um Sie darüber zu informieren, dass Sie als Selbstständiger die Möglichkeit haben Ihren Versicherungsschutz als Autónomo durch eine Erweiterung über eine Unfallsdeckung zu verbessern. Diese Frist läuft zum 30. September 2010 aus, bis zu diesem Termin können Anträge gestellt werden, die dann zum 01. Januar 2011 berücksichtigt werden. Diese Deckung beinhaltet im Falle eines Arbeitsunfalls die gesamte ärztliche Betreuung und Behandlung ohne zusätzliche Kosten für Sie, sowie eine wirtschaftliche Unterstützung während der Rekonvaleszenz, ebenso eine Vergütung im Falle der Invalidität oder im Todesfall. Ausserdem haben Sie ab dem 06. November 2010 die Möglichkeit, die neue Leistung auf Arbeitslosigkeit für Selbstständige zu beantragen, für diese Leistung ist eine der gesetzlichen Grundvoraussetzungen im Vorfeld diese Deckung über Berufsrisiken, um die Unterstützung auf Arbeitslosigkeit vertraglich abzuschliessen. Auch für die Erhöhung der Beitragsbasis im Hinblick auf die Erhöhung Ihrer zukünftigen Rentenkalkulation gelten die angegebenen Fristen. Grundsätzlich können pro Jahr zweimal Anträge auf zusätzliche Leistungen bzw. Änderungen gestellt werden, die immer vor dem 01. April beantragt werden müssen, mit Gültigkeit zum darauffolgenden 01. Juli; und vor dem 01. Oktober mit Gültigkeit zum 01. Januar des darauffolgenden Jahres. Sie können sich gerne mit unserem Büro in Verbindung setzen, um genauere Informationen im Hinblick auf diese Regelungen zu erhalten. Wir erstellen Ihnen gerne eine persönliche Studie über die jeweiligen Beitragsgrundlagen und Leistungen, sowie über die weiteren Abwicklungen und die zu präsentierende Dokumentation. Als Beispiel führen wir Ihnen die neuen Beiträge der Autónomoquoten an: Annahme 01: Aktivitäten mit grösserem Berufsisiko ( Konstruktion, Personen- und Warentransport, Metallverarbeitung, etc. ) monatliche Zusatzkosten ca. 72 Euro
Sozialversicherungsquote 250,86 € Annahme 02: Weitere Aktivitäten ( Handel, Hostelerie, Büros, Praxen, etc. ) monatliche Zusatzkosten ca. 35 Euro Sozialversicherungsquote 250,86 € RUNDSCHREIBEN FÜR SELBSTÄNDIGE
Wir informieren Sie, dass am 5. August 2010 das Gesetz 32/2010 verabschiedet und im staatlichen Amtsblatt am 6. August 2010 veröffentlicht wurde, durch welches ein spezielles Absicherungssystem für Selbstständige bei Beendigung ihrer Aktivität festgelegt wird. GEGENSTAND DER ABSICHERUNG: Das Anliegen bzw. Absicht dieses speziellen Systems ist die Absicherung für Selbstständige, die ihre Aktivität beendet haben. GELTUNGSBEREICH DER ABSICHERUNG: Es erfasst die Selbstständigen, die den freiwilligen Schutz der Möglichkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert haben. VORAUSSETZUNGEN: a) Anmeldung einer Aktivität und Versicherung mit Deckung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten b) den Mindestzeitraum der Beiträge erfüllt zu haben (ununterbrochen 1 Jahr vor der Abmeldung) c) das Rentenalter noch nicht erreicht zu haben d) sich auf dem Laufenden der Zahlungen gegenüber der Sozialversicherung zu befinden e) wenn der Selbsständige, Angestellte unter Vertrag hat, muss als Voraussetzung die Gewährleistung gegenüber dem Angestellten erfüllt sein GESETZLICHE SITUATION FÜR DIE ABMELDUNG DER AKTIVITÄT: a) wirtschaftliche, technische oder produktive Gründe b) aus einem kompletten Geschäftsjahr hervorgegangene Verluste von mehr als 30% der Einnahmen oder mehr als 20% in zwei aufeinanderfolgenden und kompletten Jahren c) Einziehung von Forderungen durch gerichtliche Vollstreckungen d) Gerichtliche Konkurserklärung, die eine Weiterführung der Aktivität verhindert e) Höhere Gewalt f) Verlust der Lizenz g) durch Geschlechtsgewalt bedingte zeitweise oder definitive Niederlegung der Aktivität h) Scheidung oder anerkannte Ehetrennung mittels gerichtlichem Beschluss SELBSTSTÄNDIGE MIT WIRTSCHAFLTICHER ABHÄNGIGKEIT: a) Beendigung der vereinbarten Dauer des Werks- oder Servicevertrages b) Nichteinhaltung des Vertrages durch den Auftraggeber c) Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Pensionierung des Auftragsgebers NICHT ALS GESETZLICHE SITUATION FÜR DIE ABMELDUNG ANERKANNT: a) diejenigen, die ihre Aktivität freiwillig beenden oder unterbrechen b) diejenigen, die nach Beendigung der Aktivität und dem Erhalt des Zuschusses, innerhalb eines Jahres ab dem Moment der Beendigung der Leistung, mit dem gleichen Auftraggeber einen Vertrag abschliessen. Falls innerhalb dieses Zeitraumes der Vertrag geschlossen wird, muss die erhaltene Leistung zurückgezahlt werden. NACHWEISE DER GESETZLICHEN SITUATION FÜR DIE BEENDIGUNG DER AKTIVITÄT: a) WIRTSCHAFTLICHE GRÜNDE ….. mittels einer eidesstattlichen Erklärung des Antragsstellers, welchem die buchhalterischen, geschäftlichen, steuerlichen, Verwaltungs- und Gerichtsunterlagen in Bezug auf den Grund beigefügt werden müssen und in welchen das Datum der Entstehung der genannten Gründe aufgeführt sein muss. b) GRÜNDE DER HÖHEREN GEWALT ….. mittels einer Erklärung, erstellt durch die zuständigen Behörden, in welchem sich der Betrieb, beeinflusst durch die Vorkommnisse, geographisch befindet. c) VERLUST DER LIZENZ ….. mittels entsprechendem Beschluss. d) GESCHLECHTSGEWALT ….. mittels schriftlicher Erklärung der Antragstellerin, welcher der Beschluss des gewährten Schutzes oder der Bericht der Justizverwaltung beigefügt sein muss, dass ihre Aktivität unterbrochen oder beendet wurde. e) SCHEIDUNG ODER TRENNUNG ….. mittels dem entsprechenden gerichtlichen Scheidungsurteil. ANTRAG UND ANSPRUCH AUF DIE ABSICHERUNG BEI BEENDIGUNG DER AKTIVITÄT: a) es muss bei der Betriebskrankenkasse (Mutua) die Leistung der Absicherung für die Beendigung der Aktivität beantragt werden b) diejenigen, die diese Leistungen nicht über die Betriebskrankenkasse (Mutua) abgedeckt haben, gegenüber dem Arbeitsamt (INEM) c) Die Anerkennung berechtigt die Nutzung der entsprechenden Leistungen ab dem ersten Tag des zweiten Monates nach der Abmeldung der Aktivität. DAUER DER LEISTUNG: Die Dauer der Leistung für die Abmeldung hängt vom Beitragszeitraum innerhalb der 48 Monate vor der gesetzlichen Situation der Abmeldung der Aktivität ab, wovon mindestens 12 fortlaufend und unmittelbar vorher sein müssen. Beitragszahlung Zeitraum der Leistung Monate Monate von 12 bis 17 2 von 18 bis 23 3 von 24 bis 29 4 von 30 bis 35 5 von 36 bis 42 6 von 43 bis 47 8 von 48 und mehr 12 Ein Selbstständiger, dem das Recht der Leistung für die Abmeldung anerkannt wurde und es in Anspruch genommen hat, kann einen erneuten Antrag stellen, wenn 12 Monate nach Erlöschen des vorangegangenen Anspruches vergangen sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. HÖHE DER LEISTUNG BEI BEENDIGUNG DER AKTIVITÄT: Die Höhe der Leistung, während dem gesamten Zeitraum der Nutzung, wird auf 70% der Basissumme festgelegt. Der anzuwendende Maximalbetrag der Leistung beläuft sich auf 175% des öffentlichen Indikators für Mindesteinkünfte, ausser der Selbstständige hat ein oder mehrere Kinder, in diesem Fall sind es 200% oder 225%. Der Minimalbetrag beläuft sich auf 107% oder 80% des öffentlichen Indikators für Mindesteinkünfte, abhängig davon, ob der Selbstständige Kinder hat oder nicht, für die er zuständig ist. KINDER: Unter Kindern, für die man zuständig ist, versteht man diejenigen unter 26 Jahre oder ältere mit einem Behindertengrad von 33% oder mehr und die kein Einkommen gleich oder grösser dem Berufsmindestgehalt, ausgenommen der Extrazahlungen, haben. EINSTELLUNG DES ANSPRUCHES AUF LEISTUNGSSCHUTZ: Das Verwaltungsorgan stellt die Zahlung in folgenden Fällen ein: - bei Auferlegung einer Strafe durch einen geringfügigen oder schweren Verstoss der im Königlichem Dekret 5/2000 vom 4 . August festgelegten Begriffen. - während der Verbüssung des Freiheitsentzuges - während des Zeitraumes der Ausübung einer Anstellung oder einer weiteren Selbstständigkeit ERLÖSCHEN DES ANSPRUCHES AUF DIE LEISTUNG: Das Recht auf die Leistung erlöscht in den folgenden Fällen: - durch Beendigung der Dauer der Leistung - durch Auferlegung von Strafen - durch das Erreichen des Rentenalters oder dauernder Erwerbsunfähigkeit - durch einen Umzug ins Ausland - durch freiwilligen Verzicht auf diesen Anspruch - durch den Todesfall des Selbstständigen UNVEREINBARKEIT: Der Zuschuss ist unvereinbar mit gleichzeitiger selbstständiger Arbeit. WEITERE: - Offene Zahlungen (z.B. Steuern) - Strafen - Gerichtlicher Zuständigkeitsbereich - Klagen - Dauerhaftigkeit der Leistung für über 60 jährige - Reduzierung des Beitrages der Unfallversicherung - Meldung des Verwaltungsorganes - Gesellschafter in Genossenschaften - Selbstständige, die ihre geschäftliche Aktivität gemeinsam ausüben (z.B. Gütergemeinschaften etc.) - Selbstständige in der Landwirtschaft BEGINN DER GÜLTIGKEIT: Das vorliegende Gesetz tritt 3 Monate nach der Veröffentlichung im staatlichen Amtsblatt, d.h. ab dem 6. November 2010 in Kraft. Agustín González Steuerberater | ||