Neuigkeit für Selbstständige

 
 

Am 29. September verabschiedete die spanische Regierung einen Gesetzesentwurf des Gesetzes der Statuten für Selbstständige.

Dies bedeutet, dass die mehr als drei Millionen Selbstständige, die es in Spanien gibt, sehr bald den Schutz eines sozialen Niveaus geniessen können, ähnlich wie es momentan bereits für Angestellte gilt.

Zum Beispiel:

1. Im Fall von Krankmeldungen, Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

2. In bestimmten Aktivitäten kann Vorruhestand oder eine Teilzeitbeschäftigung beantragt werden.

3.  Es gibt die Erlaubnis auf Mutterschafts- und auf Vaterschaftsurlaub und Leistungen bei Risiken während der Schwangerschaft oder der Stillzeit.

4. Ihre Kinder unter 30 Jahren profitieren von Reduzierungen bei der Zahlung der Sozialversicherung, wenn sie als Selbstständige im Familienbetrieb mitarbeiten. 

5. Für die Geschäfts- oder Aktivitätsaufgabe wird eine Hilfe eingerichtet, die der Leistung bei Arbeitslosigkeit ähnelt.

Diese empfindlichen Verbesserungen bringen in einigen Fällen eine gemässigte Erhöhung der Notierung der Sozialversicherung mit sich, aber Ihre Anstrengung wird ausgeglichen werden.

Diese Statuten der Selbstständigen werden ab jetzt im Parlament diskutiert. Diese Massnahmen ändern sich in ein Gesetz um und sind gültig, sobald der Kongress und der Senat diese verabschieden.

 


 
  
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