Unternehmer im Lebensmittelsektor RD 2207/1995 | ||
Wir wenden uns an Sie, als Unternehmer im Lebensmittelsektor, um Sie über die im Königlichen Gesetz 2207/1995, vom 28. Dezember, festgelegten Verpflichtungen zu informieren, durch welche die Hygienevorschriften im Zusammenhang mit Lebensmittelprodukten geregelt werden. Dieses Königliche Gesetz legt unter anderen folgende Bedingungen fest:
- Firmen im Lebensmittelsektor müssen eine “Aktivität der Selbstkontrolle” realizieren, mit dem Ziel die “Hygiene der Lebensmittelprodukte” zu garantizieren. Unter der “Hygiene der Lebensmittelprodukte” ist die Gesamtheit der notwendigen Massnahmen zu verstehen, die notwendig ist, um die Sicherheit und Zuträglichkeit der Lebensmittelprodukte zu garantizieren, und dass ein “Unternehmen des Lebensmittelsektors” jedes Unternehmen ist, dass gemeinnützig oder nicht, öffentlich oder privat, irgendeine der folgenden Aktivitäten ausübt: Zubereitung, Herstellung, Umwandlung, Verpackung, Lagerung, Transport, Verteilung, Behandlung und Verkauf oder Anlieferung von Lebensmitteln. - Das Königliche Gesetz 2207/1995, in seinem Artikel 3, verpflichtet die Unternehmen des Lebensmittelsektors, jeden Aspekt ihrer Aktivität, der bestimmend für die Garantie der Hygiene der Lebensmittel ist, zu identifizieren und dass diese die Effektivität des Kontrollsystems überwachen, praktizieren und aktualisieren. Diese Kontrollsysteme müssen nach dem Prinzip und auf der Basis des Systems Analyse von Gefahren und kritschen Kontrollpunkte (APPCC) erfolgen. - Verstösse gegen das in diesem Königlichen Gesetz festgelegte, werden als Verstösse gegen das Gesundheitsgesetz gewertet, aufgeführt im Artikel 36 des Gesetzes 14/1986 vom 25. April des Gesundheitsamtes und in unterschiedlichen Kategorien je nach Schwere des Verstosses. Es werden drei Kategorien festgelegt: leichter Verstoss, schwerwiegender Verstoss und sehr schwerwiegender Verstoss. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu verantwortungsbewussten Firmen her, die Ihnen folgende Serviceleistungen zur Verfügung stellen, mit dem Sinn, die zweckmässige Einhaltung der gültigen Normen zu garantieren, Ihnen ein technisches und finanzielles Angebot zu unterbreiten. - Realizierung eines Besuches Ihres Geschäftes, wo wir an Hand einer Check-Liste die notwendige Information für die spätere Erstellung des Dokumentes des Selbstkontrollsystems des Geschäftes zusammenstellen können. - Ausarbeitung und Umsetzung des Dokumentes des Selbstkontrollsystems (A.P.P.C.C.) in einer solchen Form, dass das Dokument als Orientierungshilfe für den Unternehmer dient. Das Ziel ist es, dass der Unternehmer über ein Dokument verfügt, welches ihm die Identifizierung, Überwachung und Weiterführung der kritischen Kontrollpunkte seiner Einrichtung ermöglicht, wie auch die Kenntnis über die richtigen Massnahmen für jeden von ihnen, mit dem Zweck Qualitätspunkte zu erreichen, um dem Verbraucher Sicherheit garantieren zu können. | ||