Vorbeugung von Arbeitsrisiken Gesetz 31/1995 | ||
MITTEILUNG
Obwohl sich unsere heutige Gesellschaft immer um die Probleme infolge der Arbeitsunfälle und der Berufskrankheiten gekümmert hat, so haben diese durch das am 10.02.1996 in Kraft getretene Gesetz über Vorbeugung und Arbeitsrisiken 31/95 (L.P.R.L.) und dessen Reglement 39/97, das nach den Bestimmungen der Verfassung und den Vorschriften der Europäischen Union verabschiedet wurde, an Bedeutung gewonnen. Nachstehend die Einzelheiten: Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, unabhängig von deren Tätigkeit oder Grösse, und verpflichtet sie, Massnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit, Hygiene, Medizin, Ergonomie und angewandten Psychologie zu ergreifen, die folgende Tätigkeiten umfassen: - Durchführung einer Einschätzung der Arbeitsrisiken (§ 16 L.P.R.L.) - Ausarbeitung und Einführung eines Vorbeugungsplanes (§ 15 und 16 L.P.R.L.) - Analyse der Notfallsituationen und der erforderlichen Massnahmen, die zu ergreifen sind: Notfallmassnahmen, Selbstschutz- oder Notfallplan (§ 20 L.P.R.L.) - Informationen an die Arbeitnehmer über die mit ihren Arbeitsplätzen verbundenen Risiken (§ 18 L.P.R.L.) - Ausbildung der Arbeitnehmer in Sachen Vorbeugung (§ 16 L.P.R.L.) - Registrierung und Bereithaltung der Unterlagen für die Arbeitsbehörde (§ 23 L.P.R.L.) Das Reglement verpflichtet seinerseits zu folgendem: - Ernennung der für die Vorbeugung zuständigen Arbeitnehmer, Bildung eines eigenen Vorbeugungsdienestes oder Beauftragung eines fremden Vorbeugungsdienstes, je nach Tätigkeit und Anzahl der Arbeitnehmer - In jedem Falle muss er mindestens über einen diplomierten Fachmann für jedes der folgenden Gebiete verfügen: SICHERHEIT, HYGIENE, MEDIZIN und ERGONOMIE UND ANGEWANDTE PSYCHOLOGIE. Die Nichteinhaltung der obigen Verpflichtungen führt zur verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Haftung mit Geldstrafen bis 601.012,00 €. Zur Vermeidung von eventueller Haftung, Strafen oder Verantwortlichkeiten bieten wir Ihnen Kontakte an, um sie zu informieren und zu beraten und Ihnen bei allen Ihren Wünschen und Fragen zu helfen. | ||