Unternehmer Textilhandel, Schuh- und Lederwaren

 
 

Hiermit und in Erfüllung meiner Aufgabe als Ihr Steuerberater, weise ich Sie darauf hin, dass im Artikel 24 des neuen Kollektiven Tarifvertrag für den Handel von Textilien, Schuh- und Lederwaren, gültig für die Jahre 2006, 2007 und 2008, eine Lebensversicherung festgelegt wurde, die das Risiko des “Todesfalles” Ihrer Angestellten versichert, die eine Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren aufweisen und mit einer Entschädigung entsprechend fünf Monatsgehältern, mit dem gleichen Betrag, wie der zuletzt durch den Angestellten erhaltene. Es wird eine Frist von drei Monaten festgelegt, um dieses zu erfüllen. 

 

Setzen Sie sich bitte deshalb umgehend mit Ihrer VERSICHERUNGSAGENTUR FÜR ALLEGEMEINE VERSICHERUNGEN in Verbindung, um den genannten Betrag zu versichern. Dafür müssen Sie dort die letzte Gehaltsabrechnung des Angestellten vorlegen, damit der Betrag (fünf Monatsgehälter) berechnet werden kann. Im Falle, dass ein Unglücksfall eintritt ohne das eine solche Versicherungspolice abgeschlossen wurde, muss die Firma die Zahlung direkt übernehmen, unter Vorbehalt einer möglichen Strafe durch die Arbeitsaufsichtbehörde für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen des genannten Kollektiven Tarifvertrages.

 

 


 
  
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