Führerschein nach Punkten | ||
Anfangspunktestand Die Gültigkeit des Führerscheins ist daran gebunden, dass sein Besitzer den Gesamtpunktestand nicht verloren hat. - generell: 12 Punkte - 8 Punkte: Personen, die im Besitz des Führerscheins weniger als 3 Jahre sind, ausgenommen diejenigen die bereits vorher einen anderen Führerschein mit dieser Gültigkeitsdauer hatten Führerscheinbesitzer, die nach dem Verlust der Gesamtpunktezahl, den Führerschein wieder erworben haben Diejenigen, die die Gesamtpunktezahl beibehalten und keine Strafe für einen Verstoss, bestätigt auf dem Verwaltungsweg, erhalten haben, erhalten eine Gutschrift von zwei Punkten während der ersten drei Jahre und einen Punkt für die darauffolgenden drei Jahre, wobei die Gesamtpunktezahl auf maximal 15 erhöht werden kann, anstatt eines Anfangspunktestandes von 12.
Verlust von Punkten Der Anfangspunktestand jedes Führerscheinbesitzers wird durch jede Strafe für einen schweren oder sehr schweren Verstoss, bestätigt auf dem Verwaltungsweg vom Ausschuss für Verstösse, reduziert. 6 Punkte: Fahren mit Alkohol über: - generell: 50 mg/l - Berufskraftfahrer und Führerscheinbesitzer von weniger als 2 Jahren: 0,30 mg/l Fahren unter Einfluss von Rauschgift, Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, Stimulansmitteln oder anderen Substanzen mit ähnlichen Effekten Verweigerung der Alkoholkontrolle und der Kontrolle von Rauschgift, Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, Stimulansmitteln oder anderen Substanzen mit ähnlichen Effekten Leichtfertige Fahrweise, Fahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung oder Fahren von nichtautorizierten Rennfahrzeugen oder illegalen Rennen Überschreiten von mehr als 50% der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, wobei diese um wenigstens 30 km/h überschritten werden muss Überschreiten von mehr als 50% der erlaubten Fahrzeit oder der Unterschreitung von mehr als 50% der vorgeschriebenen Ruhepause 4 Punkte: Fahren mit Alkohol über: - generell: 0,25 mg/l bis 50 mg/l - Berufskraftfahrer und Führerscheinbesitzer von weniger als 2 Jahren: 0,15 mg/l bis 0,30 mg/l Fahren auf Autobahnen und Schnellstrassen mit Fahrzeugen, für welche dies verboten ist Fahren mit Fahrzeugen deren erlaubte Maximalpersonenanzahl um 50%, der Fahrer ausgenommen, überschritten wird, ausgenommen es handelt sich um Städtische Autobusse oder Überlandbusse Paralleles Fahren mit Fahrzeugen, denen dies ausdrücklich verboten ist Fahren eines Fahrzeuges mit einem dafür nicht gültigen Führerschein Werfen von Gegenständen, auf Strassen oder deren unmittelbarer Nähe, die Brände oder Verkehrsunfälle hervorrufen können Unachtsame Fahrweise, die ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellt Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln Nichtbeachten von “Stop” Schildern Verstösse gegen Überholvorschriften und Behindern oder in Gefahr bringen von Verkehrsteilnehmern, die sich auf der Gegenfahrbahn befinden Einlegen des Rückwärtsganges auf Autobahnen und Schnellstrassen Erhöhen der Geschwindigkeit oder Durchführen von Manövern, die bei einem Überholvorgang dem überholenden Fahrzeug dieses erschweren Überholen in Kurven oder in Zonen mit schnellem Wechsel der Sichtverhältnisse oder an Orten oder Umständen mit nicht ausreichend vorhanden Sichtverhältnissen, wobei der für den Gegenverkehr reservierte Bereich beinflusst wird Nichtbeachten der Zeichen der Verkehrsregelung von Polizisten Nichtbeachten von “Rot” bei Verkehrsampeln Überholen und dabei in Gefahr bringen oder Behindern von Fahrradfahrern, die in entgegengesetzte Richtung fahren Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen um mehr als 40 km/h Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen um mehr als 30 km/h bis 40 km/h
Fahrtrichtungsänderung unter Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes zum voranfahrenden Fahrzeug Fahren unter manueller Benutzung des Mobiltelefones, mit Kopfhörern oder jeglichen anderen Geräten, welche die notwendige und ständige Aufmerksamkeit beeinflussen Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen um mehr als 20 km/h bis 30 km/h Halten oder Parken auf Strassenkuppen, in Kurven, Tunneln, Unterführungen, auf Kreuzungen oder an allen anderen gefährlichen Stellen, die eine Gefährdung für den Verkehr oder Fussgänger darstellen Halten oder Parken auf der Fahrspur, die für den öffentlichen Verkehr vorgesehen ist Fahren von Fahrzeugen mit mechanischen Einrichtungen oder Systemen, um der Überwachung durch Verkehrspolizisten zu umgehen, oder diejenigen, die Geräte, wie zum Früherkennen von Radar, mit der gleichen Absicht mitführen Fahren ohne Beleuchtung, wenn es verpflichtend ist oder bei nicht korrekter Anwendung Fahren ohne Sicherheitsgurt, Sturzhelm oder andere Sicherheitselemente Fahren mit Kindern unter 12 Jahren als Mitfahrer von Motorrädern oder Mopeds mit den Ausnahmen, die durch Vorschriften festgelegt sind Wiedergewinnung von Punkten Die verlorenen Punkte können wiedergewonnen werden, wenn 2 Jahren vergangen sind, ohne das in dieser Zeit eine neue Strafe über den Verwaltungsweg verhängt wurde oder 3 Jahre, falls einer der verlorenen Punkte als sehr schwer eingestuft wurde. Gültigkeit dieses Gesetzes Zuerst sollte dieses Gesetz ab dem Sommer 2005 in Kraft treten, aber auf Grund seiner Komplexheit wird die Einführung auf Weihnachten 2005 verschoben, so wurde es im Senat vom Obersten Verantwortlichen der Verkehrsgeneraldirektion (DGT) anerkannt. | ||