Führerschein nach Punkten

 
 


Am 28. April 2004 wurde von der Vollversammlung der Kongressabgeordneten der Entwurf für ein Gesetz verabschiedet, welches den Gesetzestext für Verkehr, Sicherheit für Fahrzeuge mit Motor und Verkehrssicherheit ändert, genehmigt durch das gesetzgebende Königliche Dekret  339/1990 vom 2. März. Die entscheidenste Neuigkeit, die dieser Gesetzesentwurf enthält, ist die Einführung des Führerscheins nach Punkten.

 

Anfangspunktestand

 

Die Gültigkeit des Führerscheins ist daran gebunden, dass sein Besitzer den Gesamtpunktestand nicht verloren hat.  

 

-         generell: 12 Punkte

 

-         8 Punkte:

 

Personen, die im Besitz des Führerscheins weniger als 3 Jahre sind, ausgenommen diejenigen die bereits vorher einen anderen Führerschein mit dieser Gültigkeitsdauer hatten

 

Führerscheinbesitzer, die nach dem Verlust der Gesamtpunktezahl, den Führerschein wieder erworben haben 

 

Diejenigen, die die Gesamtpunktezahl beibehalten und keine Strafe für einen Verstoss, bestätigt auf dem Verwaltungsweg, erhalten haben, erhalten eine Gutschrift von zwei Punkten während der ersten drei Jahre und einen Punkt für die darauffolgenden drei Jahre, wobei die Gesamtpunktezahl auf maximal 15 erhöht werden kann, anstatt eines Anfangspunktestandes von 12.


 

Verlust von Punkten

 

Der Anfangspunktestand jedes Führerscheinbesitzers wird durch jede Strafe für einen schweren oder sehr schweren Verstoss, bestätigt auf dem Verwaltungsweg vom Ausschuss für Verstösse, reduziert.  

 

6 Punkte:


         Fahren mit Alkohol über:

-   generell: 50 mg/l

- Berufskraftfahrer und Führerscheinbesitzer von weniger als 2 Jahren: 0,30 mg/l

 

Fahren unter  Einfluss von Rauschgift, Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, Stimulansmitteln oder anderen Substanzen mit ähnlichen Effekten

Verweigerung der Alkoholkontrolle und der Kontrolle von Rauschgift, Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, Stimulansmitteln oder anderen Substanzen mit ähnlichen Effekten

Leichtfertige Fahrweise, Fahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung oder Fahren von nichtautorizierten Rennfahrzeugen oder illegalen Rennen

Überschreiten von mehr als 50% der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, wobei diese um wenigstens 30 km/h überschritten werden muss

 

Überschreiten von mehr als 50% der erlaubten Fahrzeit oder der Unterschreitung von mehr als 50% der vorgeschriebenen Ruhepause

 

4 Punkte:

 

         Fahren mit Alkohol über:

-   generell: 0,25 mg/l bis 50 mg/l

- Berufskraftfahrer und Führerscheinbesitzer von weniger als 2 Jahren: 0,15 mg/l bis 0,30 mg/l

     

Fahren auf Autobahnen und Schnellstrassen mit Fahrzeugen, für welche dies verboten ist

 

Fahren mit Fahrzeugen deren erlaubte Maximalpersonenanzahl um 50%, der Fahrer ausgenommen, überschritten wird, ausgenommen es handelt sich um Städtische Autobusse oder Überlandbusse

 

Paralleles Fahren mit Fahrzeugen, denen dies ausdrücklich verboten ist

 

Fahren eines Fahrzeuges mit einem dafür nicht gültigen Führerschein

 

Werfen von Gegenständen, auf Strassen oder deren unmittelbarer Nähe, die Brände oder Verkehrsunfälle hervorrufen können

 

Unachtsame Fahrweise, die ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellt

 

Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln

 

Nichtbeachten von “Stop” Schildern

 

Verstösse gegen Überholvorschriften und Behindern oder in Gefahr bringen von Verkehrsteilnehmern, die sich auf der Gegenfahrbahn befinden

 

Einlegen des Rückwärtsganges auf Autobahnen und Schnellstrassen

 

Erhöhen der Geschwindigkeit oder Durchführen von Manövern, die bei einem Überholvorgang dem überholenden Fahrzeug dieses erschweren

 

Überholen in Kurven oder in Zonen mit schnellem Wechsel der Sichtverhältnisse oder  an Orten oder Umständen mit nicht ausreichend vorhanden Sichtverhältnissen, wobei der für den Gegenverkehr reservierte Bereich beinflusst wird

 

Nichtbeachten der Zeichen der Verkehrsregelung von Polizisten

 

Nichtbeachten von “Rot” bei Verkehrsampeln

Überholen und dabei in Gefahr bringen oder Behindern von Fahrradfahrern, die in entgegengesetzte Richtung fahren

Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen um mehr als 40 km/h

 
3 Punkte:

 

Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen um mehr als 30 km/h bis 40 km/h

 

Fahrtrichtungsänderung unter Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

 

Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes zum voranfahrenden Fahrzeug

Fahren unter manueller Benutzung des Mobiltelefones, mit Kopfhörern oder jeglichen anderen Geräten, welche die notwendige und ständige Aufmerksamkeit beeinflussen 

 
2 Punkte:

 

Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen um mehr als 20 km/h bis 30 km/h

 

Halten oder Parken  auf Strassenkuppen, in Kurven, Tunneln, Unterführungen,  auf Kreuzungen oder an allen anderen gefährlichen Stellen, die eine Gefährdung für den Verkehr oder Fussgänger darstellen

 

Halten oder Parken auf der Fahrspur, die für den öffentlichen Verkehr vorgesehen ist

 

Fahren von Fahrzeugen mit mechanischen Einrichtungen oder Systemen, um der Überwachung durch Verkehrspolizisten zu umgehen, oder diejenigen, die Geräte, wie zum Früherkennen von Radar, mit der gleichen Absicht mitführen

 

Fahren ohne Beleuchtung, wenn es verpflichtend ist oder bei nicht korrekter Anwendung

 

Fahren ohne Sicherheitsgurt, Sturzhelm oder andere Sicherheitselemente

 

Fahren mit Kindern unter 12 Jahren als Mitfahrer von Motorrädern oder Mopeds mit den Ausnahmen, die durch Vorschriften festgelegt sind

 

 

Wiedergewinnung von Punkten

 

Die verlorenen Punkte können wiedergewonnen werden, wenn 2 Jahren vergangen sind, ohne das in dieser Zeit eine neue Strafe über den Verwaltungsweg verhängt wurde oder 3 Jahre, falls einer der verlorenen Punkte als sehr schwer eingestuft wurde.

 

Gültigkeit dieses Gesetzes

Zuerst sollte dieses Gesetz ab dem Sommer 2005 in Kraft treten, aber auf Grund seiner Komplexheit wird die Einführung auf Weihnachten 2005 verschoben, so wurde es  im Senat vom Obersten Verantwortlichen der Verkehrsgeneraldirektion (DGT) anerkannt.


 
  
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