Persönliche Einkommenssteuererklärung (I.R.P.F.)

 
 

Der Zeitraum für die persönliche Einkommenssteuererklärung von Ansässigen bzw. Residenten für das Steuerjahr 2016 beginnt Ende April und endet am 30. Juni 2017.

Wenn Sie unser Büro beauftragen möchten, diese Steuererklärung für Sie zu erstellen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

- eine Fotokopie Ihres Ausweises und Ihrer Residencia; Kopien der Ausweise der Ehegatten und der Kinder (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

- Bescheinigung über die Summe aller Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen des vergangenen Jahres von allen Familienmitgliedern (Löhne, Renten, Pensionen, Abfindungen, Arbeitslosengeld, etc.)

 

- bei Selbstständigen benötigen wir alle Steuervorauszahlungen (Mod. 130, Mod. 131) und bei Anmeldungen als "Profesional" benötigen wir auch eine Bescheinigung über die bereits praktizierten Einbehaltungen im Jahr 2015 der jeweiligen Firmen. Ausserdem eine Zusammenfassung der gezahlten Sozialversicherungsabgaben. Ebenfalls Zahlungen von privaten Krankenversicherungen können hier berücksichtigt werden.


- bei Angestellten ein Zertifikat des Arbeitgebers über die abgeführte Lohnsteuer (Certificado de Retenciones)


- Summe über Einnahmen und Kosten von gewerblich vermieteten Objekten oder Wohnungen, die sich in Ihrem Besitz befinden und die während des Jahres 2016 vermietet waren

- Nachweise über Investitionen (z.B. Immobilienkauf), Kredite oder Hypothekenzahlungen

- Jahreszusammenfassung von allen Bankkonten, Sparbüchern, festgelegtem Geld, Fonds, Aktien, Anleihen, etc. die Sie von Ihrer Bank zugeschickt bekommen  (Información fiscal)

- Kauf- bzw. Verkaufsunterlagen von Immobilien oder Grundstücken (Escriturakopien) und die damit verbundenen Kosten, die im vergangenen Jahr getätigt wurden, ebenso die Daten aller Immobilien, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden (Grundsteuerbelege 2016)

- Wohnsitznachweis oder Vorlage des Grundsteuerbeleges von 2016, sowohl bei Eigentum (Urkunde) wie auch bei gemieteten Objekten (Mietvertrag)

- Belege über die Zahlungen von Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen, Schenkungen, vom Gericht festgelegte Unterhaltszahlungen, Mietzahlungen (Kopie Mietvertrag)

Falls wir für Sie bereits die Firmenbuchhaltung erledigen, befinden sich einige dieser Dokumente schon in unserem Büro und müssen von Ihnen nur ergänzt werden.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gern telefonisch kontaktieren.

Um eventuelle Strafen durch verspätete Abgabe zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die Unterlagen pünktlich einzureichen und einen Termin zu vereinbaren.


 
  
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