RUNDSCHREIBEN – 1/2005
Wir informieren Sie, dass im gültigen Tarifvertrag für das Hotel-und Gaststättengewerbe, welcher im Amtsblatt der Provinz Nummer 56 am 12. April 2005, mit der Gültigkeit für die Jahre 2005 bis 2008, im Kapitel X - Soziale Handlungen und Ruhestand, Artikel 46, veröffentlicht wurde, festgelegt wurde, dass für alle Angestellten eine Lebensversicherung und Versicherung für Dauerarbeitsunfähigkeit in Höhe von 15.000,00 € (Fünfzehntausend Euros) abgeschlossen werden muss.
Setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung, um die Versicherungspolicen Ihrer Angestellten auf die angegebene Höhe zu aktualisieren.
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