Neuigkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe

 
 

 
RUNDSCHREIBEN    1/2005

 

Wir informieren Sie, dass im gültigen Tarifvertrag für das Hotel-und Gaststättengewerbe, welcher im Amtsblatt der Provinz Nummer 56 am 12. April 2005, mit der Gültigkeit für die Jahre 2005 bis 2008, im Kapitel X -  Soziale Handlungen und Ruhestand, Artikel 46, veröffentlicht wurde, festgelegt wurde, dass für alle Angestellten eine Lebensversicherung und Versicherung für Dauerarbeitsunfähigkeit  in Höhe von 15.000,00 € (Fünfzehntausend Euros) abgeschlossen werden muss.

 

Setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung, um die Versicherungspolicen Ihrer Angestellten auf die angegebene  Höhe zu aktualisieren.

 

 


 
  
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